

Bouchon & Hemmerich berät im Bereich des Immobilienrechts beim gewerblichen Kauf und Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolios sowie in Fragen des privaten Baurechts, insbesondere bei Abschluss und Durchführung von Erbbaurechtsverträgen, Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen, gewerblichen Überlassungsverträgen und immobilienbezogenen Dienstleistungsverträgen.
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